Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und - sollte es dennoch zu einem Brand kommen - die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Was tun, wenn es brennt? Wie verhalte ich mich bei einem Feuer?
Diese und auch andere Fragen, die sich auf das Thema "Verhalten im Brandfall" beziehen, werden in dem Seminar "Brandschutzunterweisung" beantwortet. Die Feuerwehr Worms bietet seit 1994 solche Seminare an, die sich an die Betreiber und die Mitarbeiter von Altenheimen, Krankenhäusern, Kaufhäusern, Industriebetrieben und sonstigen Einrichtungen richten.
In solchen Seminaren, die inhaltlich auf das jeweilige Objekt ausgerichtet sind, haben die Teilnehmer die Gelegenheit, in der Praxis den richtigen Umgang mit Feuerlöschern zu üben und sicher in deren Handhabung zu werden, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Die Ausbildung erfolgt in der Regel in dem jeweiligen Betrieb vor Ort, kann aber auch in der Hauptfeuerwache stattfinden. Die Ausbildungsinhalte werden individuell auf das jeweilige Objekt abgestimmt. Bevor die Teilnehmer den praktischen Teil absolvieren, erfolgt eine ca. zweistündige theoretische Unterweisung mit folgendem Inhalt (nächste Rubrik).
Die Brandschutzunterweisungsseminare beinhalten folgende Themen:
Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 LBKG). Zudem hat das Land mit der Änderung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 29. Dezember 2020 klarstellend den gesetzlichen Auftrag an die Kommunen von einer „Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung“ zu einem umfassend konkreten Auftrag der „die Bevölkerung über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und anderen Schadensereignissen aufzuklären (Brandschutzerziehung und -aufklärung) und die Selbsthilfefähigkeit zu fördern“ konkretisiert.
Neben der gesetzlichen Notwendigkeit besteht nach wie vor eine dringende gesellschaftliche Notwendigkeit der Brandschutzerziehung und -aufklärung aller sozialen Schichten und Altersgruppen.
Nach den herausgearbeiteten Zielen und Inhalten gem. des Gemeinsamen Ausschusses Brandschutzerziehung und -aufklärung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und des Deutsches Feuerwehrverbandes (DFV) wird die Brandschutzerziehung und -aufklärung als „integraler Bestandteil einer als System angelegten Notfallkompetenz“ definiert.
Konkret soll diese vom Kindergarten- bis zum Erwachsenenalter stufenweise und altersgerechte Kompetenzen sowie Fähigkeiten vermitteln, um sowohl präventiv als auch reaktiv bei Unfällen, Schadensfeuer, Naturkatastrophen und weiteren Bedrohungslagen zielgerichtet agieren zu können.
Ein solches System kann ferner nur effektiv funktionieren, wenn neben der im vorangehenden Absatz erwähnten zentralen altersorientierten Herangehensweise auch folgende weitere Parameter entsprechende konzeptionelle Berücksichtigung finden:
Im weiteren Sinne soll die Brandschutzerziehung und -aufklärung auch die Selbsthilfekompetenz im Bereich des qualifizierten Hilfeersuchens in Form des Absetzens eines Notrufs - und damit einhergehend die Inanspruchnahme der dadurch ausgelösten professionellen Hilfeleistung durch die BOS-Einheiten - gewährleisten. BOS steht dabei für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Innerhalb der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr Worms
kümmert sich ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Brandschutzerziehern um die
entsprechende Umsetzung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen.
Weitere Informationen über den Inhalt des Brandschutzerziehungskoffers, Praxistipps, Videos und vieles mehr finden Sie hier auf der Seite des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz e.V.