Feuerwehrmann mit Atmeschutzgerät steig in ein Einsatzfahrzeug
Feuerwehrmann mit Atmeschutzgerät steig in ein Einsatzfahrzeug

Zweites Einstiegsamt

Das zweite Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst (früher mittlerer Dienst) ist eine von vielen Möglichkeiten, um im Beruf des Feuerwehrmanns (und nactürlich auch der Feuerwehrfrau) Fuß zu fassen. Aber was bedeutet das genau?

Alles beginnt mit den Voraussetzungen und einer Bewerbung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt also Einsatzbeamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Die Mindesvorrausetzungen für eine Ausbildung bestehen darin, dass:

  • eine gesetzliche Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis besteht,
  • eine Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignetem Beruf mit entsprechendem Abschluss erfolgt ist,
  • ein bestimmtes Alter nicht erreicht ist (je nach Ausschreibung unterschiedlich).

Wenn die Voraussetzungen stimmen, die Bewerbung eingegangen ist und der Einstellungstest erfolgreich war, beginnen die 18 Monate Ausbildung. Start der Ausbildung ist am 1. April oder am 1. Oktober. Innerhalb der 18 Monate Einführungszeit werden verschiedenen Ausbildungsabschnitte durchlaufen, nämlich diese:

  • Grundausbildungslehrgang
  • Ausbildung zum Rettungssanitäter
  • Erwerb des Führerscheins Klassen B, C1, C, (eventuell auch C1E bzw. CE)
  • Wachpraktikum
  • ergänzende Lehrgänge
  • Truppführerlehrgang
  • Laufbahnprüfung

In dieser Zeit werden Kenntnisse und Fähigkeiten für den Alltag als Berufsfeuerwehrmann erlangt. 

Grundausbildungslehrgang

Im Grundausbildungslehrgang werden fachbezogene Grundlagen erworben. Darunter zählen unter anderem:

  • Wissen über Brennen und Löschen
  • Baukunde
  • Rechtliche Grundlagen
  • Grundlagenkenntnisse Strahlenschutz und Umgang mit Gefahrgütern
  • Mechanik & Hydromechanik
  • Wärme- Elektrizitätslehre
  • Fahrzeugkunde
  • Gerätekunde diverser Feuerwehrgerätschaften
  • Befähigung für die Funktionen als Truppmann, Truppführer, Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzugträger, Maschinist, Retter aus Höhen und Tiefen

Ausbildung zum Rettungssanitäter

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter dauert drei Monate. Dabei werden

  • 6 Wochen Lehrgang (Theorie)
  • 2 Wochen Klinikpraktikum und 
  • 4 Wochen Rettungswachenpraktikum
absolviert. Auf diese drei Abschnitte folgt eine Abschlussprüfung.

Wachpraktikum

Während des Wachpraktikums werden Aufgaben im Einsätzdienst des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie im Rettungsdienstwesen im Schichtdienst wahrgenommen. Mit anderen Worten sind damit Einsätze wie z.B. 

  • diverse Brandereignisse
  • ausgelöste Brandmeldeanlage
  • häusl. Rauchmelder
  • Verkehrsunfälle
  • Türöffnungen
  • Tierrettungen
  • Wasserrettungseinsätze
  • First Responder und 
  • Einsätze im Rahmen des Katastrophenschutz es

abzuarbeiten - natürlich gemeinsam im Team der Feuerwehrkollegen.

Truppführerlehrgang

Der Truppführerlehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. 

  • Skyline von Worms
  • Skyline von Worms
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