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Im
Sachgebiet 2 -Ausbildung- laufen alle Fäden der Internen, sowie der
Ausbildung an der LFKS-Koblenz zusammen. Hier werden alle Lehrgänge für die
gesamte Feuerwehr Worms inklusive aller Löschzüge geplant, organisiert und
koordiniert. Zuständiger Ansprechpartner ist HBM Oliver Kehr.
Die Kreisausbildung der Feuerwehr Worms wird von zur Zeit 31 Kreisausbildern
wahrgenommen, wobei hier eine gesunde Mischung von Kräften der hauptamtlichen
Wachbereitschaft sowie ehrenamtlichen Kräften besteht. 2-3 mal im Jahr
treffen sich die Kreisausbilder zu sogenannten
Kreisausbilderdienstbesprechungen um Lehrgangseinteilungen vorzunehmen,
Neuerungen zu besprechen und eventuell anstehende Probleme zu bewältigen. Der Abteilungsleiter
und Stadtfeuerwehrinspekteur ist hierbei
ebenfalls anwesend.
Die Feuerwehr Worms bietet auf der Ebene der kreisfreien Stadt Worms eine
breite Palette von Lehrgängen an, die auch von Angehörigen anderer Organisationen
wahrgenommen werden können. Hierzu gehören folgende Lehrgänge:
Laut einer von der LFKS-Koblenz erhobenen Statistik, ist zum Beispiel
der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" der Feuerwehr Worms mit ca. 36
Stunden der Zeitintensivste im Land Rheinland-Pfalz. Bereits vor 4 Jahren, also
wesentlich vor Anhebung der vorgeschriebenen Mindestdauer, waren wir der
Meinung, eine intensive, einsatzbezogene Schulung der Kräfte ist nur durch
Mehrstunden zu erreichen; so wurden die damals vorgeschriebenen 22
Pflichtstunden angehoben.
Bei rund 300 aktiven
Feuerwehrangehörigen sind auch ständig Mitglieder unserer
Feuerwehr an der LFKS-Koblenz anzutreffen. Hier werden im Rahmen der
uns
jährlich zugeteilten Plätze, Lehrgänge und Seminare
aller Art belegt. Eine Auflistung der von der LFKS-Koblenz angebotenen
Lehrgänge und Seminare
kann unter www.lfks-rlp.de
abgerufen werden.
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Truppmann
(Tm / Grundlehrgang)
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Voraussetzungen:
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Eignung für den FW-Dienst
gemäß Verfügung der Stadt Worms
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Dauer:
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80 Stunden (Grundlehrgang)
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Gesamtdauer:
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150 Stunden (Grundlehrgang
+ Ausbildung am Standort)
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Lehrgangsinhalte:
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gesetzliche Grundlagen;
vorbeugender- und abwehrender Gefahrenschutz; Gefahrenlehre; Brennen und
Löschen; Gerätekunde; Fahrzeugkunde; einfache technische Hilfeleistung;
Übungen nach FwDV 3, 4, 10, 13.1; Unfallverhütungsvorschriften
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
schriftlich / praktisch
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Die Ausbildung am Standort
muss in einem 2-Jahresprogramm von 2x40 Stunden erbracht werden. Eine
Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr kann bis zu einem Jahr angerechnet werden.
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Sprechfunker (SPF)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene
Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
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Dauer:
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16 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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gesetzliche Grundlagen; DV
810; Verkehrsformen (-Arten); Kartenkunde; Gerätekunde; Fehlerquellen;
Sprechfunkübungen
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
schriftlich / praktisch
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Atemschutzgeräteträger
(AGT)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene
Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
Abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker
Tauglichkeit nach G.26.3
18 Jahre alt
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Dauer:
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36 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Atmung; Atemgifte;
Einsatzgrundsätze; FWDV 7; Gerätearten; Eigensicherung (Rettung);
Fremdrettung; Atemschutzüberwachung; Orientierung; praktische Übungen
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
schriftlich / praktisch (Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage)
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Träger von
Chemikalienschutzanzügen (CSA)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene
Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
Abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker
abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger
aktuelle Tauglichkeit nach G.26.3
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Dauer:
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22 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Gesetzliche Grundlagen;
Vfdb 0801; Vfdb 0802; Aufbau und Schutzwirkung des CSA; Einsatzgrundsätze;
Gewöhnung; Orientierung; Dekontamination; praktische Übungen
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
schriftlich / praktisch
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Maschinist TS (MA-TS)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene
Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
Abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker
Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse
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Dauer:
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35 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Gesetzliche Grundlagen;
Fahrzeugkunde; Gerätekunde; Feuerlöschkreiselpumpen;
Entlüftungseinrichtungen; Wasserförderung; Wasserversorgung; Fehlersuche;
praktische Übungen
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
schriftlich / praktisch
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Truppführer (TF)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene
Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
Abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker
bei Tauglichkeit abgeschlossener Lehrgang (AGT)
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Dauer:
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35 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Gesetzliche Grundlagen,
Fahrzeug u.Gerätekunde; Gefahrstoffe; Brennen und Löschen; Technische Hilfe;
Gefahrenlehre; Vorbeugender Brandschutz
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
schriftlich
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Seminar Technische
Hilfeleistung
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene
Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
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Dauer:
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20 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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UVV, FwDv 13.1, Mechanik;
Hydraulik; Pneumatik; Hydraulische Rettungsgeräte; Mechanische
Rettungs-Geräte; KFZ-Unfall (Pkw + Lkw); praktische Übungen
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Prüfungen:
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keine
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Lehrgang Maschinist
Drehleiter (DLK)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossener Lehrgang
Truppführer
Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse
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Dauer:
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35 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Grundlagen; Aufbau;
Wirkungsweise; Not/Handbetrieb; Einsatzmöglichkeiten und Grenzen; praktische
Übungen
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Prüfungen:
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Leistungsnachweis
praktisch
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Bootsführer (BoFü)
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene Ausbildung
zum Truppführer
geistige und körperliche Eignung
ausreichendes Seh- und Hörvermögen (ärztlicher Nachweis erforderlich)
deutsches Schwimmabzeichen in Bronze
Erklärung, dass die Fahrerlaubnis für Sportboote noch nicht entzogen wurde
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Dauer:
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mindestens 46 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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UVV, gesetzliche
Grundlagen Schifffahrtsverordnungen, Bootskunde, Antriebsarten, Motorenkunde,
Schiffsbrände, praktische Übungen auf dem Wasser, Knoten und Stiche
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Prüfungen:
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2 Tage Prüfung an der LFKS
Koblenz praktisch und schriftlich
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Sicheres Arbeiten in
absturzgefährdeten Bereichen
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Voraussetzungen:
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abgeschlossene Ausbildung
zum Truppmann
Abgeschlossene Ausbildung zum AGT (Tauglichkeit nach G26/III)
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Dauer:
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25 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Gerätekunde, Halten in
absturzgefährdeten Bereichen, Sichern mit Geräten zum Auffangen,
Einsatzübungen
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Prüfungen:
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Theoretischer und praktischer Leistungsnachweis
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Seminar für
Führungskräfte
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Voraussetzungen:
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Ausbildung zum ZF oder VF
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Dauer:
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4 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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aktuelle Themen; z.B.
Einsatzstellenbelüftung, Taktik, Führungskennzeichen usw.
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Prüfungen:
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keine
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Lehrgang Führer von Motorkettensägen
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Voraussetzungen:
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Ausbildung zum Tm
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Dauer:
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22 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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aktuelle Themen; (Beschreibung folgt)
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Prüfungen:
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Schriftlicher Leistungsnachweis
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Seminar Einsatzstellenbelüftung
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Voraussetzungen:
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Ausbildung zum Tm
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Dauer:
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8 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Einsatzstellenbelüftung, Taktik usw.
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Prüfungen:
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keine
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Auffrischungsseminar "Absturzsicherung"
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Voraussetzungen:
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Ausbildung Lehrgang "Sichers Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen"
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Dauer:
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8 Stunden
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Lehrgangsinhalte:
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Neuerungen, Auffrischung der Thematik, Vorstieg an einem Objekt usw.
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Prüfungen:
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keine
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Seminar "Heißausbildung / Wärmegewöhnungsanlage" |
| Voraussetzungen: |
Ausbildung
zum Atemschutzgeräteträger, Gültige G 26.3 Untersuchung,
Schutzkleidung: Überjacke und Überhose nach HuPF,
Flammschutzhaube, Feuerwehrschutzhelm, Handschuhe nach EN 659, Eigene
Atemschutzgeräte (nur für andere Organisationen) |
| Dauer: |
8 Stunden, aufgegliedert in Theorie und Praxis |
| Lehrgangsinhalte: |
Wirkungsweise
der Schutzkleidung, Handhabung Hohlstrahlrohr, Eindringen in
Brandobjekte, Löschtaktisches Vorgehen im Innenangriff mit
Hohlstrahlrohr, Taktik im Innenangriff, Personensuche/Rettung unter
Einfluss von Rauch/Wärme, Physische und Psychische Belastung durch
Rauch/Wärme |
| Prüfungen: |
keine |
| Trainer: |
Alle
Trainer der Feuerwehr Worms sind ausgebildete "Trainer für
holzbefeuerte Brandübungsanlagen", teilweise zusätzlich
"Trainer für gasbefeuerte Brandübungsanlagen". |
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Kurzbeschreibung der Wärmegewöhnungsanlage (WGA).
Die WGA besteht aus
3 Überseecontainern, welche miteinander in U-Form verbunden sind.
Im Brandraum besteht die Möglichkeit ein Übungsfeuer
darzustellen, verschiedene Gegenstände, die Wohnungseinrichtungen
darstellen sind vorhanden. Duch verstellbare Wände kann der
Schwierigkeitsgrad des Seminares erhöht werden, Türen mit
verschiedenen Anschlägen ermöglichen das Üben des
Eindringens in ein Brandobjekt unter Realbedingungen. Verschiedene
Sicherheitsmaßnahmen verhindern eine unkontrollierte
Rauchdurchzündung! Der Betrieb der Wärmegewöhnungsanlage
wurde u.a. mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz abgestimmt !
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Heißausbildung für Atemschutzgeräteträger
Bau der Wärmegewöhnungsanlage
Fortbildung von Trainer der WGA
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